Kriterien für die Förderung eines Projektes
bei der eudim – Stiftung:

Die eudim-Stiftung bekennt sich zu den Werten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, verabschiedet in Paris, 1948. In der Präambel heißt es:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Sie beabsichtigen, bei der eudim-Stiftung einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen. Gerne wollen wir Ihren Antrag prüfen. Dazu benötigen wir von Ihnen unbedingt einige Angaben und haben Hinweise für Sie, nach denen Sie selbst einschätzen können, ob Ihr Antrag bei der eudim-Stiftung an der richtigen Adresse ist. 

Wir bitten Sie, folgende Mitteilungen zu machen:

  1. Art und Umfang des Projekts, Entstehungsgeschichte und augenblicklicher Stand
  2. Eine kurze Darstellung der konkreten Arbeit oder Ausbaustufe, für die Sie die Förderung benötigen
  3. Einen detaillierten Investitions- und Finanzierungsplan
  4. Eine Angabe über die Höhe der Fördersumme, die Sie benötigen und auch über die Summe, die eudim dazu beitragen sollte.
  5. Alle Unterlagen, Beschreibungen und Faltblätter, die Sie bisher für Ihr Projekt erstellt haben.
  6. Wenn Sie mehrere Stiftungen und/oder andere Förderer angefragt haben, nennen Sie diese mit dem augenblicklichen Verhandlungsstand (Angefragt, Zusage etc.). 
Wir erwarten, dass Sie uns im Zeitraum zwischen Antragstellung und dem Datum der Verteilerausschusssitzung (auf Termine und Aktuelles ersichtlich) in dieser Frage auf dem Laufenden halten.
  7. Wir benötigen die Satzung Ihres Vereins sowie den Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes (Anerkennung der Gemeinnützigkeit).
  8. Vollständige Anträge mit den geforderten Unterlagen können nur auf dem Postweg eingereicht werden. Anträge per E-Mail oder Telefax akzeptieren wir nicht.
Sollten Sie bzw. ihr anerkanntes gemeinnütziges Projekt/Verein unseren Förderkriterien entsprechen, erwarten wir Ihre vollständigen Antragsunterlagen und werden den Antrag auf der nächstmöglichen Sitzung (jedes Jahr jeweils im Frühjahr und Herbst; die Termine für den Einsendeschluss Ihrer Unterlagen entnehmen sie www.eudim.de) beraten und entscheiden. Nach einer Zusage erwarten wir ohne weitere Aufforderung eine vom Finanzamt anerkannte Spendenbescheinigung. 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Verabschiedet am 16. November 2022, aktualisiert am 12. Oktober 2024

Die Vorsitzenden:
Cornelia Mahler
Martin Schmidt-Hackenberg

Der Stiftungsrat:
Heinz Kern
Ingrid Kern
Christopher Mahler
Günter Mahler  

Ihre Anträge senden Sie bitte an:
eudim-Stiftung für soziale Gerechtigkeit 

Schillerstr. 17,
D-72574 Bad Urach

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Wo wir sind

Schillerstr. 17
72574 Bad Urach

 

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info@eudim.de