Wir bitten Sie, folgende Mitteilungen zu machen:

  1. Art und Umfang des Projekts, Entstehungsgeschichte und augenblicklicher Stand
  2. Eine kurze Darstellung der konkreten Arbeit oder Ausbaustufe, für die Sie die Förderung benötigen
  3. Einen detaillierten Investitions- und Finanzierungsplan
  4. Eine Angabe über die Höhe der Fördersumme, die Sie benötigen und auch über die Summe, die eudim dazu beitragen sollte.
  5. Alle Unterlagen, Beschreibungen und Faltblätter, die Sie bisher für Ihr Projekt erstellt haben.
  6. Wenn Sie mehrere Stiftungen und/oder andere Förderer angefragt haben, nennen Sie diese mit dem augenblicklichen Verhandlungsstand (Angefragt, Zusage etc.).
Wir erwarten, dass Sie uns im Zeitraum zwischen Antragstellung und dem Datum der Verteilerausschusssitzung (auf Termine und Aktuelles ersichtlich) in dieser Frage auf dem Laufenden halten.
  7. Wir benötigen die Satzung Ihres Vereins sowie den Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes (Anerkennung der Gemeinnützigkeit).
  8. Vollständige Anträge mit den geforderten Unterlagen können nur auf dem Postweg eingereicht werden. Anträge per E-Mail oder Telefax akzeptieren wir nicht.

Wir möchten gerne noch auf folgende Punkte hinweisen:

  1. Die eudim-Stiftung sieht sich im Wesentlichen als „Anschubfinanzierer“ – d.h., dass wir nicht in der Lage sind, langfristige Finanzierungspläne zu unterstützen oder als Dauer-Unterstützer in Budgets eingeplant zu werden.

  2. Die eudim-Stiftung unterstützt vorzugsweise Initiativen, die eine Startfinanzierung für neue, konkrete und im Umfang klar umrissene Projekte benötigen. 

  3. Die eudim-Stiftung fördert Projekte, die sich dafür einsetzen, dass benachteiligte Personengruppen direkt und konkret mehr Gerechtigkeit und Hilfe erfahren. PR Maßnahmen (auch Videoproduktionen für Ihren Verein o.ä.) fördern wir grundsätzlich nicht.
  4. Einzelpersonen (auch Familien) können laut unserer Satzung nicht unterstützt werden.


Sollten Sie bzw. ihr anerkanntes gemeinnütziges Projekt/Verein unseren Förderkriterien entsprechen, erwarten wir Ihre vollständigen Antragsunterlagen und werden den Antrag auf der nächstmöglichen Sitzung (jedes Jahr jeweils im Frühjahr und Herbst; die Termine für den Einsendeschluss Ihrer Unterlagen entnehmen sie www.eudim.de) beraten und entscheiden. Nach einer Zusage erwarten wir ohne weitere Aufforderung eine vom Finanzamt anerkannte Spendenbescheinigung. 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Verabschiedet am 16. November 2022

Die Vorsitzenden:
Cornelia Mahler
Monika Müller-Roth

Der Stiftungsrat:
Günter Mahler
Sonja Müller
Bernd Primke
Marlies Primke
Karlheinz Roth
Marieke Wenzelburger

Ihre Anträge senden Sie bitte an:


eudim-Stiftung für soziale Gerechtigkeit 
Viereichenweg 6B, D-70569 Stuttgart NEU: ab 1.4.2023 Schillerstr. 17, D-72574 Bad Urach

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Wo wir sind

Schillerstr. 17
72574 Bad Urach

 

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